Altstadtpension
Mühlentorstraße 56
14770 Brandenburg an der Havel
Tel. 03381/ 52 900
www.altstadtpension-brb.de
Ansprechpartner Buchungen: Frau C.Schulze
Ansprechpartner Firma: Herr R.Koch
Finanzamt Brandenburg
Ust.Nr.: DE138525632
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Landgericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Für alle gelinkten Seiten gilt, dass wir keinerlei Einfluss auf deren Inhalte und Gestaltung haben. Somit distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten der gelinkten Seiten dieser Website.
Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB´s
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen der Altstadtpension.
§ 2 Vertragsabschluss, -partner, -verjährung
(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Altstadtpension zustande. Die Pension wird eine Zimmerbuchung immer schriftlich bestätigen.
(2) Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern der Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1) Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pension zu zahlen.
(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
(4) Die Preise können von der Pension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.
(5) Die Pension wird nach Vertragsschluss dem Gast eine Rechnung stellen, welche innerhalb von 7 Tagen zu begleichen ist. Ausnahmen bilden Buchungen, welche mehr als 60 Tage in der Zukunft liegen. Hier wird vereinbart, dass der Gast bis 30 Tage vor seiner Anreise die Rechnung zu begleichen hat. Es gelten immer die Zahlungskonditionen, welche schriftlich in der Reservierungsbestätigung, welche der Gast nach der Buchung bekommt, festgehalten sind.
Sollte die Rechnung nicht innerhalb dieser Fristen beglichen worden sein, wird der Vertrag als ungültig betrachtet und storniert.
(6) Reservierungen im Frühstücksraum stehen dem Gast nur zur vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der Zustimmung der Pension.
(7) Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung der Einrichtung und stellt die Pension von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
(8) Das Haus ist ein Nichtraucherhaus. Bitte beachten Sie, dass das Rauchen nur im Innenhof gestattet ist. Bei Zuwiderhandlung hat die Altstadtpension das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 75,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Altstadtpension einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.
§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Pension
(1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
(2) Sofern zwischen Pension und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
(3) Bei vom Gast nicht in Anspruch genommener Zimmerüberlassung hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie eingesparte Aufwendungen anzurechnen.
(4) Nimmt ein Gast vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt und reserviert hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:
Bis zu 3 Tage vor der Anreise können Gäste kostenfrei stornieren. Der Gast zahlt im Falle einer Stornierung in den 3 Tagen vor der Anreise einen Betrag von 100% des Gesamtpreises.
(5) Bei Früh-abreise, die der Pension innerhalb der 3 Tage Stornofrist oder erst während des Aufenthaltes des Gastes mitgeteilt werden, behält sich die Pension vor, 100% der bestellten Leistung, bis zum ursprünglich vereinbarten Abreisedatum, zu berechnen.
§ 5 Rücktritt der Pension
(1) Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Pension in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
(2) Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls Höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden; die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; ein Verstoß gegen oben genannten §3 Punkt 2 oder 7 vorliegt.
(3) Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz
§ 5 VI. Zimmerbestellung, -übergabe, -rückgabe
(1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
(2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
(3) Die Check-in-Zeiten der Pension sind von 14.00Uhr bis 18.00Uhr. Der Gast verpflichtet sich in dieser Zeit anzureisen oder der Pension eine eventuelle Verspätung anzuzeigen. Spätere Anreisen sind nur nach Absprache mit der Pension möglich und erfolgen über einen Schlüsselsafe. Bei Nichtanreise ohne eine entsprechende Information an die Unterkunft innerhalb dieser Zeitspanne wird der volle Buchungspreis in Rechnung gestellt und die gebuchten Zimmer werden storniert. Die Pension wird immer versuchen den Gast zu erreichen, z.b. über angegebene Telefonnummern. Es ist möglich generell über einen Schlüsselsafe einzuchecken, dieses wird ausschließlich telefonisch vereinbart
(4) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50% des vollen Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%.
§ 6 Haftung der Pension
(1) Die Pension haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Pension die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen. Einer Pflichtverletzung der Pension steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Pension haftet nicht für eingebrachte Sachgegenstände, wie z.b. Geld, Schmuck und vergleichbares.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Brandenburg an der Havel.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Brandenburg an der Havel.
(4) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.